Europawahl 2024

Europawahl 2024

Für die Europawahl am 9. Juni 2024 sind jene Personen wahlberechtigt,

  • welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder in der Europa-Wählerevidenz eingetragene EU-Bürgerinnen/EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich,
  • und am 26. März 2024 den Hauptwohnsitz in Nappersdorf-Kammersdorf haben/hatten und
  • spätestens am 9. Juni 2024 das 16. Lebensjahr vollenden (den 16. Geburtstag feiern).
  • ·Neben österreichischen Wahlberechtigten mit Hauptwohnsitz im Inland sind auch in die Europa-Wählerevidenz eingetragene Österreicherinnen und Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland ("Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher") wahlberechtigt.
  • Personen, die zwischen dem 26. März 2024 (Stichtag) und dem 9. Juni 2024 (Wahltag) den Hauptwohnsitz verlegen, bleiben an der "alten" Adresse wahlberechtigt.

 

Zeitgerecht erhalten Sie eine „Amtliche Wahlinformation – Europawahl 2024“. Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Buchstaben/Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet und einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert.

Wenn Sie im Wahllokal Ihre Stimme abgeben, bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung.

 

Wahlkarte beantragen

  • persönlich Im Gemeindeamt bis 7. Juni 2024, 12:00 Uhr (unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises)
  • mittels Vollmacht und amtlichen Lichtbildausweis
  • schriftlich bis 5. Juni 2024 – online unter www.meinewahlkarte.at

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!


Wahlrecht ausüben

Sie können Ihr Wahlrecht entweder persönlich im Wahllokal oder mittels Wahlkarte ausüben. Die Wahlkarte ermöglicht die Stimmabgabe 

  • sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Wege der Briefwahl
  • am Wahltag: in einem dafür vorgesehenen Wahllokal
  • am Wahltag: Besuch von einer besonderen Wahlbehörde für die Personen, die das Wahllokal am Wahltag nicht erreichen können, weil sie/er nicht gehfähig, nicht transportfähig, oder bettlägerig ist.

02.04.2024