Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn, mit der die Ausnahme von den Schonvorschriften für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher für die Jagdjahre 2023/2024 verordnet wird.

KalenderAushang: 26.06.2023
KalenderAbhang: 31.12.2024